Art 7 Nr 2 EuGVVO, § 28 KSchG, § 14 UWG
Bei einer Verbandsklage ist der "Angriff auf die Rechtsordnung" im Sinn der Entscheidung des EuGH zu C-167/00 , Henkel, auch im unternehmerschützenden Lauterkeitsrecht für die Begründung der Zuständigkeit nach Maßgabe des Erfolgsorts im Sinn des Art 5 Nr 3 LGVÜ II (bzw EuGVVO 2001) heranzuziehen.