In den letzten zehn Jahren ist in Österreich eine Reduktion des Anteils der Geldstrafen und eine Erhöhung des Anteils an Freiheitsstrafen festzustellen. Nach wie vor sind aber große regionale Unterschiede in der Strafenpraxis gegeben, die sowohl auf Ebene der Oberlandesgerichte als auch auf Ebene der Landesgerichte vorliegen. Diese Unterschiede können nicht durch eine unterschiedliche Kriminalitätsstruktur oder grundsätzlich unterschiedliche Merkmale der Verurteilten erklärt werden. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einem Vortrag, den der Verfasser am 22. November 2018 vor der Österreichischen Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie in Wien gehalten hat.