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Strafsachen §§ 83 Abs 1 und 3, 84 Abs 4 StGB (RZ 2019/18)

EntscheidungenStrafsachenErnst Eugen FabrizyRZ 2019/18RZ 2019, 144 Heft 7 und 8 v. 15.8.2019

§§ 83 Abs 1 und 3, 84 Abs 4 StGB:

Zwischen dem Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 und 3 StGB und dem Verbrechen der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs 4 StGB ist echte Konkurrenz möglich. Lenker eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt bleiben auch während fahrplanmäßiger Aufenthalte durch § 83 Abs 3 StGB geschützt, sofern sie weiterhin für Fahrzeug und Passagiere (mit-)verantwortlich sind.

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