§§ 84, 169 Abs 1 StGB
Mangels Vorliegens eines Scheinkonkurrenzverhältnisses (bei gleichzeitig fehlender Exklusivität) können die Tatbestände des § 84 StGB mit dem Tatbestand des § 169 Abs 1 StGB echt ideal konkurrieren.
§§ 84, 169 Abs 1 StGB
Mangels Vorliegens eines Scheinkonkurrenzverhältnisses (bei gleichzeitig fehlender Exklusivität) können die Tatbestände des § 84 StGB mit dem Tatbestand des § 169 Abs 1 StGB echt ideal konkurrieren.