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Neuer Außenauftritt der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

StandespolitikDr. Christian Hubmer, Mag. Bernd ZiskaRZ 2019, 126 Heft 7 und 8 v. 15.8.2019

Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens tritt die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) mit einem neuen Erscheinungsbild – einem neuen Gesicht – nach außen. Nicht weil das Alte nicht gut genug war, sondern weil es Veränderung braucht, um mit der Zeit zu gehen und auch anderen gesellschaftlichen Anforderungen und Erwartungserhaltungen entsprechen zu können. In einem Kreativprozess, in dem auch die Außensicht berücksichtigt wurde, konnten insbesondere Journalisten, die intensiv über die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften berichten, wertvolle Inputs liefern. Dabei wurde festgestellt, dass die Außenweltwahrnehmung zum Berufsbild in durchaus mehreren Bereichen von der Eigenwahrnehmung eines Staatsanwalts/einer Staatsanwältin abweicht. Fragt man diese nach der Standesvertretung der Staatsanwälte, wurde eingangs festgestellt, dass – anders als bei der Richtervereinigung – eine allgemein gängige Abkürzung des offiziellen Namens nicht bekannt ist bzw. nicht existiert; die Standesvertretung wird in der Regel als "StA-Vereinigung" betitelt. Zumindest intern soll künftig die einheitliche Form StAV geprägt werden. In der Diskussion um Farben und Symbole wurde mit einem Grafiker letztlich eine – unserer Ansicht nach – sehr gelungene Version eines Paragraphen, der aus einem vorangegangen Entwurf einer Österreich Flagge in Form einer DNA-Doppelhelix entstanden ist, geboren.

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