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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ105 (RZ 2019, 142)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 142 Heft 7 und 8 v. 15.8.2019

§ 228 StGB

§ 228 StGB dient dem Schutz inländischer öffentlicher Urkunden sowie inländischer öffentlicher Beglaubigungszeichen vor unrichtiger Beurkundung. Beurkundet werden die den Zweck der Errichtung bildenden Tatsachen, die den jeweils maßgebenden Vorschriften zu entnehmen sind.

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