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Strafsachen §§ 263, 427, 450, 485 Abs 1 StPO (RZ 2019/29)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2019/29RZ 2019, 251 Heft 12 v. 15.12.2019

§§ 263, 427, 450, 485 Abs 1 StPO:

In Abwesenheit des Angeklagten ist eine Ausdehnung der Anklage unzulässig.

Nach Eintritt der – durch Anordnung der Hauptverhandlung zum Ausdruck gebrachten – Rechtswirksamkeit des Strafantrags kommt ein beschlussförmiger Ausspruch der sachlichen Unzuständigkeit nicht mehr in Betracht.

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