§ 2d Abs 4 Z 5 AVRAG
Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird.
§ 2d Abs 4 Z 5 AVRAG
Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird.