§§ 1 Abs 3, 91 Abs 2 letzter Satz StPO
§ 35c StAG:
Die gesamte Verfahrensautomation Justiz, auf welche die Staatsanwaltschaften direkten Zugriff haben, zählt zu den "behördeninternen Informationsquellen" iSd § 91 Abs 2 letzter Satz StPO.
§§ 1 Abs 3, 91 Abs 2 letzter Satz StPO
§ 35c StAG:
Die gesamte Verfahrensautomation Justiz, auf welche die Staatsanwaltschaften direkten Zugriff haben, zählt zu den "behördeninternen Informationsquellen" iSd § 91 Abs 2 letzter Satz StPO.