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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ198 (RZ 2019, 223)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 223 Heft 11 v. 15.11.2019

§ 19 Abs 3 und Abs 4 FinStrG

Wird der Wertersatz iSd § 19 Abs 4 FinStrG mehreren Personen anteilsmäßig auferlegt, darf die Summe der anteilig auszusprechenden Wertersatzstrafen den gemäß § 19 Abs 3 FinStrG zu bestimmenden Betrag nicht übersteigen.

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