Europäischer Haftbefehl: Die deutsche Staatsanwaltschaft ist keine "ausstellende Justizbehörde"
EUGH 27.05.2019, ECLI:EU:C:2019:456
In den verbundenen Rechtssachen C-508/18 und C-82/19 P PU entschied die Große Kammer des EuGH am 27.05.2019 im Rahmen zweier irischer Vorabentscheidungsersuchen, dass Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaates, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder