§ 302 StGB, Art 20 Abs 1 B-VG
Tatbildlicher Fehlgebrauch der einem Beamten (abstrakt) zukommenden Befugnis (zur Vornahme von Amtsgeschäften) kann auch darin liegen, dass dieser eine seine Dienstverrichtung betreffende Weisung des (zuständigen) Vorgesetzten, deren Befolgung zudem nicht gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde (vgl Art 20 Abs 1 B-VG), missachtet.