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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ170 (RZ 2019, 200)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 200 Heft 10 v. 15.10.2019

§ 127 Abs 3 StPO

Liegen ein vom Gericht als mangelhaft beurteiltes Gutachten und ein deshalb eingeholtes – dem ersten widersprechendes – Gutachten eines weiteren Sachverständigen vor, so ist ein Antrag auf Einholung eines dritten Gutachtens im Rahmen des § 127 Abs 3 StPO nur dann aussichtsreich, wenn Mängel des Zweitgutachtens aufgezeigt werden.

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