§§ 28, 127, 229 Abs 1 StGB
Die Unterdrückung von Kfz-Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und daher nach § 229 Abs 1 StGB gesondert strafbar.
2.4.2019, 11 Os 8/19i (RS0132568)
§§ 28, 127, 229 Abs 1 StGB
Die Unterdrückung von Kfz-Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und daher nach § 229 Abs 1 StGB gesondert strafbar.
2.4.2019, 11 Os 8/19i (RS0132568)