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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ147 (RZ 2019, 198)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 198 Heft 10 v. 15.10.2019

§§ 11, 13, 33 Abs 1 FinStrG

Zur Ausführung (§ 11 erster Fall FinStrG) des Finanzvergehens nach § 33 Abs 1 FinStrG genügt es, die unrichtige Abgabenerklärung (unter Bereithaltung der ihr zugrundeliegenden Beweismittel – §§ 137 ff BAO) beim Finanzamt einzubringen.

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