Art 2 Abs 2 DSGVO, § 4 Abs 1 DSG 2000
Eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten liegt immer dann vor, wenn Datenverarbeitungsanlagen zum Einsatz kommen, wobei es unerheblich ist, ob die Dateien in irgendeiner Weise strukturiert abgespeichert sind.