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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ137 (RZ 2019, 197)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 197 Heft 10 v. 15.10.2019

§§ 41, 77 Abs 6 UrhG

Der Briefschutz steht der Vorlage eines Briefes zu Beweiszwecken in einem gerichtlichen Verfahren nicht entgegen (9 ObA 269/93). Verfasser und der Empfänger eines Briefes können sich gegen die Vorlage nicht erfolgreich wehren, auch wenn der Beweisführer den Brief rechtswidrig erlangt hat.

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