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Entscheidungen in Übersicht EÜ184 (RZ 2018, 211)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 211 Heft 9 v. 15.9.2018

§ 21 Abs 1, 3 StGB, §§ 260 Abs 1 Z 2, 270 Abs 2 Z 4, 430 StPO

Die Einweisungserkenntnis gemäß § 21 Abs 1 StGB hat alle idealkonkurrierenden mit Strafe bedrohten Handlungen der die Unterbringung tragenden Anlasstat anzuführen, daher auch solche, die per se keine mehr als einjährige Strafdrohung aufweisen.

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