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Entscheidungen in Übersicht EÜ173 (RZ 2018, 182)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 182 Heft 7 und 8 v. 15.8.2018

§ 281 Abs 1 Z 11 StPO

Der Nichtigkeitsgrund der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO kann von der Staatsanwaltschaft sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden. Einen nachteiligen Einfluss verlangt § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO im Gegensatz zu anderen Bestimmungen (vgl § 281 Abs 3 StPO) nicht.

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