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Entscheidungen in Übersicht EÜ136 (RZ 2018, 139)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 139 Heft 6 v. 15.6.2018

§ 23 MRG

Die für die Anschaffung von diversen Einrichtungsgegenständen (Regale, Schreibtische, Sessel, Türgarderobe, Spiegelschrank), von Büromaterial (Stifte, Textmarker, Schreibblock, Papier, Schere) und Bürogeräten (PC samt Internetprogrammen, Drucker, Kopierer) für ein Hausbetreuungszentrum aufgewendeten Kosten können nicht als Betriebskosten überwälzt werden.

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