§§ 107 Abs 3 Z 2, 110 Abs 2 AußStrG:
Der Auftrag an die Eltern, an einem Erstgespräch für eine Mediation teilzunehmen, kann zwangsweise durchgesetzt werden. Das Erstgespräch dient dazu, den vom Konflikt Betroffenen eine Informationsbasis zu geben, ob für sie ein Mediationsverfahren geeignet ist.