§ 4 RL-BA 2015
Von § 4 RL-BA 2015 sind nicht nur zivilrechtliche Verbindlichkeiten umfasst, sondern auch gegenüber einer Behörde gemachte Zusagen oder die Inanspruchnahme einer Leistung der Behörde, ohne die hiefür festgesetzte Gegenleistung zu erbringen.