Fairness wird allgemein als anständiges Verhalten und gerechte, ehrliche Haltung andern gegenüber definiert1). Artikel 6 der Europäischen Konvention für Menschenrechte begründet – im Wesentlichen – jedermanns Anspruch, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht.