§ 1327 ABGB, § 291b EO, § 15 IO
Beim Recht des Hinterbliebenen auf Ersatz des entgangenen Unterhalts handelt es sich um einen Schadenersatz- und keinen Unterhaltsanspruch, der weder in der Insolvenz des Schädigers für die nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden monatlichen Renten noch bei Anwendung des § 291b EO als gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln ist.