vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ235 (RZ 2018, 264)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 264 Heft 11 v. 15.11.2018

§§ 32 Abs 3, 313 StGB

Begeht ein Beamter eine mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit (§ 313 StGB), kann dieser Umstand – auch wenn von der Strafschärfungsmöglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird – im Rahmen allgemeiner Strafbemessungserwägungen (§ 32 Abs 3 StGB) zu seinem Nachteil berücksichtigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!