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Entscheidungen in Übersicht EÜ219 (RZ 2018, 263)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 263 Heft 11 v. 15.11.2018

§ 142 Abs 2 StGB

Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB entgegenstünde.

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