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Strafsachen § 35c StAG (RZ 2018/19)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2018/19RZ 2018, 235 Heft 10 v. 15.10.2018

§ 35c StAG:

Die Bestimmung des § 35c StAG ist auch bei Unterbleiben von Ermittlungen wegen Vorliegens eines Strafausschließungsgrundes iwS anzuwenden.

OGH 25.6.2018, 17 Os 3/18x

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