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Entscheidungen in Übersicht EÜ199 (RZ 2018, 234)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 234 Heft 10 v. 15.10.2018

§ 39 Abs 3 Z 2 WAG 2007

Der Ausnahmetatbestand des § 39 Abs 3 Z 2 WAG 2007, dessen Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen, erfasst nur technische, die Dienstleistung ermöglichende oder für sie erforderliche Vorteile. Umsatzbezogene Provisionen fallen nicht darunter, weil eine zumindest mögliche Konfliktlage zwischen den Interessen des Dienstleisters und denen des Kunden hier auf der Hand liegt.

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