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Entscheidungen in Übersicht EÜ113 (RZ 2017, 159)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 159 Heft 7 und 8 v. 15.8.2017

§§ 93 Abs 1, 164, 165 RStDG, §§ 117a Abs 4, 183 Abs 3 NO

Nur für das dienstgerichtliche Verfahren gilt § 183 Abs 3 NO und damit sinngemäße Anwendung der §§ 93 bis 95, 97 und 98 RStDG. Die §§ 164 f RStDG gelten somit für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Dienstgerichts, nicht aber der Notariatskammer.

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