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Entscheidungen in Übersicht EÜ78 (RZ 2017, 130)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 130 Heft 6 v. 15.6.2017

Art 6.1 Klipp & Klar 2010, § 179 VersVG

Erfrierungen sind zwar Gesundheitsschädigungen, aber keine Unfallereignisse, da sie allmählich anstatt "plötzlich" auftreten. Sie können daher nur unter den Versicherungsschutz fallen, wenn sie durch ein Unfallereignis verursacht wurden.

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