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Entscheidungen in Übersicht EÜ69 (RZ 2017, 108)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 108 Heft 5 v. 15.5.2017

§ 167 Abs 2 Z 2 StGB

Keine tätige Reue wenn der Schaden durch die eingegangene Verpflichtung realistischer Weise nicht gut gemacht werden kann. Davon ist bei Vereinbarung eines die durchschnittliche Lebensdauer eines Menschen überschreitenden Rückzahlungszeitraum (in casu von 240 Jahren) auszugehen.

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