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Entscheidungen in Übersicht EÜ53 (RZ 2017, 107)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 107 Heft 5 v. 15.5.2017

§§ 64, 444 StPO

Zwar beschränkt das Gesetz den Verfall nicht auf Vermögenswerte des Täters. Ist aber der letztlich zu ersetzende Vermögenswert anderen Personen zugekommen, sind nur diese (als Haftungsbeteiligte; § 64 StPO) vom Verfallsersatz bedroht.

E 14.9.2016, 14 Os 34/16f (RS0130964)

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