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Entscheidungen in Übersicht EÜ47 (RZ 2017, 107)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 107 Heft 5 v. 15.5.2017

§§ 281 Abs 1 Z 4, 282 Abs 2 StPO

Mit der dem Privatbeteiligten eingeräumten Nichtigkeitsbeschwerde kann ausschließlich die Abweisung eines Beweisantrags (§ 55 StPO), nicht aber sonstige Anträge geltend gemacht werden.

Beisatz: Unterlassene Anleitung (§ 10 Abs 2 StPO) ist nicht deren Gegenstand. Damit haben Privatbeteiligte keinen mit Nichtigkeitsbeschwerde durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der in § 238 Abs 3 StPO erwähnten Begründungspflicht. (T1)

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