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Entscheidungen in Übersicht EÜ36 (RZ 2017, 106)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 106 Heft 5 v. 15.5.2017

§ 52 Abs 2 WEG 2002

Die rechtliche Qualifikation einer – am wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nicht beteiligten und von der Rechtskraftwirkung des Zwischenfeststellungsantrags daher nicht erfassten – Person als Wohnungseigentumsorganisator im Sinne des § 24 WEG 1975 oder § 38 Abs 1 Z 1 WEG 2002 zum Zeitpunkt des Abschlusses von Benützungsvereinbarungen ist nicht feststellungsfähig.

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