§ 907a ABGB:
Gibt der Gläubiger eine Änderung seines inländischen Bankkontos, auf das Ratenzahlungen aus einem Vergleich erfolgen können, rechtzeitig bekannt, und überweist der Schuldner dennoch auf das alte Bankkonto, sodass die Zahlung erst 12 Tage nach Fälligkeit einging, tritt vereinbarter Terminsverlust ein.