vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafsachen § 287 StGB; §§ 3 g, 3 j Verbotsgesetz (RZ 2017/22)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2017/22RZ 2017, 257 Heft 11 v. 15.11.2017

§ 287 StGB

§§ 3 g, 3 j Verbotsgesetz:

Verfahren wegen Vergehen der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 StGB in Bezug auf eine Rauschtat nach dem Verbotsgesetz fallen nicht in die Zuständigkeit des Geschworenengerichts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!