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Entscheidungen in Übersicht EÜ189 (RZ 2017, 256)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 256 Heft 11 v. 15.11.2017

§ 55 Abs 1 Z 1 JN, § 11 Z 1, Z 2 ZPO

Ist in einem Verfahren Anspruchs- und gleichzeitig Parteienhäufung gegeben, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs 1 Z 1 JN zwar die gehäuften Ansprüche der betreffenden Partei zusammenzurechnen, nicht jedoch diese Ansprüche mit jenen der übrigen formellen Streitgenossen.

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