§ 3 Abs 3 IESG
Beendigungsansprüche sind bei einem befristeten Dienstverhältnis nur für die Zeit der fiktiven gesetzlichen Kündigungsfrist und des fiktiven gesetzlichen Kündigungstermins unter Vernachlässigung der Befristung gesichert.
E 30.5.2017, 8 ObS 4/17x (RS0131480)