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Entscheidungen in Übersicht EÜ178 (RZ 2017, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 223 Heft 10 v. 15.10.2017

§§ 74 Abs 1 Z 5, 269 StGB

Die Abgabe eines gezielten Schusses auf einen Beamten stellt Gewaltanwendung und nicht gefährliche Drohung iSd § 269 StGB dar, auch wenn das Ziel verfehlt wird.

E 5.4.2017, 15 Os 18/17m, 15 Os 19/17h (RS0131380)

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