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Entscheidungen in Übersicht EÜ180 (RZ 2017, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 223 Heft 10 v. 15.10.2017

§ 64 Abs 1 Z 9 StGB

Für die Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit nach § 64 Abs 1 Z 9 StGB reicht es angesichts der Zielsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13.6.2002 zur Terrorismusbekämpfung (2002/475/JI) aus, wenn der Täter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Tatzeitpunkt in Österreich begründet.

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