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Entscheidungen in Übersicht EÜ170 (RZ 2017, 222)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 222 Heft 10 v. 15.10.2017

§§ 64 Abs 1 Z 9 lit b, f, 278b Abs 2 StGB

Das Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB wird vom Deliktskatalog des § 64 Abs 1 Z 9 StGB erfasst. Eines Rückgriffs auf die subsidiäre Regelung des § 64 Abs 1 Z 6 StGB bedarf es insoweit nicht.

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