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Entscheidungen in Übersicht EÜ175 (RZ 2016, 203)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 203 Heft 9 v. 15.9.2016

§ 2 Abs 2 WEG 2002

Bei einem Abstellplatz im Sinn des § 2 Abs 2 WEG muss es sich nicht um einen Stellplatz für mehrspurige Kfz handeln; eine den sonstigen Kriterien des WEG entsprechende Abstellfläche ist solange als wohnungseigentumstauglich anzusehen, als darauf zumindest ein einspuriges Kfz geparkt werden kann.

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