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Entscheidungen in Übersicht EÜ170 (RZ 2016, 203)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 203 Heft 9 v. 15.9.2016

§ 20 LiegTeilG

Im Einspruchsverfahren nach § 20 LiegTeilG hat das Grundbuchsgericht infolge des Verweises auf § 14 LiegTeilG nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen vorzugehen, sodass keine Beschränkung auf den Urkundenbeweis besteht.

E 23.2.2016, 5 Ob 63/15y (RS0130630)

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