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Entscheidungen in Übersicht EÜ163 (RZ 2016, 202)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 202 Heft 9 v. 15.9.2016

§ 23 Abs 1a StPO

Anfechtungsgegenstand einer von der Generalprokuratur nach § 23 Abs 1a StPO auf Anregung des Rechtsschutzbeauftragten im Zusammenhang mit der Beendigung des Ermittlungsverfahrens erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist bloß die Entscheidung der Staatsanwaltschaft selbst (nicht etwa – anders als nach Abs 1 [der auch Vorgänge nennt] – eine in der Begründung geäußerte Rechtsmeinung).

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