§ 7 Abs 2 Z 3 MedienG
Der Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn der Betroffene mit der Veröffentlichung tatsächlich einverstanden war, unabhängig davon, ob dies nach den Umständen angenommen werden konnte.
E 13.1.2016, 15 Os 176/15v (RS0130533)
§ 7 Abs 2 Z 3 MedienG
Der Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn der Betroffene mit der Veröffentlichung tatsächlich einverstanden war, unabhängig davon, ob dies nach den Umständen angenommen werden konnte.
E 13.1.2016, 15 Os 176/15v (RS0130533)