§ 1042 ABGB
Die Übernahme allgemeiner öffentlicher Pflichten, bezüglich derer kein subjektives Recht einer bestimmten Person besteht, berechtigt den Leistenden nicht zu Ersatzforderungen nach § 1042 ABGB.
E 27.1.2016, 4 Ob 119/15a (RS0130591)
§ 1042 ABGB
Die Übernahme allgemeiner öffentlicher Pflichten, bezüglich derer kein subjektives Recht einer bestimmten Person besteht, berechtigt den Leistenden nicht zu Ersatzforderungen nach § 1042 ABGB.
E 27.1.2016, 4 Ob 119/15a (RS0130591)