Auf einen Blick:
Schau mal, wer da "twittert". Eine neue Entwicklung in der Prozessberichterstattung wirft in Medien- und Justizkreisen eine bislang unbeantwortete Rechtsfrage auf: Darf aus dem Gerichtssaal heraus live getwittert1) oder getickert werden? Der vorliegende Beitrag versucht eine erste juristische Standortbestimmung, erörtert mögliche Perspektiven für die Praxis und soll den Ausgangspunkt einer Diskussion bilden.