Viel wird in den letzten Monaten und Jahren – meist unter dem Schlagwort: Justiz 3.0 – über die fortschreitende Digitalisierung unseres Arbeitsumfeldes, die möglichen Chancen, Risiken, Gefahren und Einsparungspotentiale diskutiert. Der elektronische Akt werde vieles erleichtern, effizienteres Arbeiten möglich machen und gleichzeitig auch noch dazu beitragen, Kosten zu reduzieren. Man werde in Zukunft keine Aktenlager mehr benötigen und Akten müssten nicht mehr physisch zu Berufungsgerichten transportiert werden, heißt es da. Volltextsuchmöglichkeiten und die Möglichkeit, Akten nach den eigenen Bedürfnissen zu strukturieren, würden die Arbeit erleichtern, egal wie umfangreich ein Verfahren ist. Es wäre möglich, die Akten auch unterwegs und auf eigenen Geräten einzusehen. Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei würde genauso einfach und effizient wie bisher möglich sein, auch wenn man dann einen elektronischen Workflow haben werde. Viele Detailfragen werden besprochen, Lösungen gesucht, Arbeitsabläufe analysiert und versucht, elektronisch umzusetzen.