§ 1152 ABGB
Eine Regievereinbarung, mit der ein bestimmtes Entgelt pro Arbeitsstunde festgelegt wurde, steht einer nachträglichen Angemessenheitsprüfung hinsichtlich des Zeitaufwands nicht entgegen.
Bem: Vgl 8 Ob 92/14h. (T1)
§ 1152 ABGB
Eine Regievereinbarung, mit der ein bestimmtes Entgelt pro Arbeitsstunde festgelegt wurde, steht einer nachträglichen Angemessenheitsprüfung hinsichtlich des Zeitaufwands nicht entgegen.
Bem: Vgl 8 Ob 92/14h. (T1)