Auf einen Blick:
Österreichs Drogenstrafrecht ist ab 1971 nahezu bis zur Wirkungslosigkeit verwässert worden. Seine zahlreichen Reformen haben im Effekt lediglich die Drogenstatistik "bekämpft", nicht aber die Suchtmittelkriminalität. Solange diese Ineffizienz bleibt, sollte wenigstens ein speziell adaptiertes Verwaltungsstrafrecht dafür sorgen, dass Jugendliche von einem Einstieg in eine Suchtkarriere abgehalten werden.